Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung beweglicher sachen von Nastja Gromoglasova
Stand Juni 2024
§1 Allgemeine Mietbedingungen
(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über den Fotoautomaten zwischen dem Vermieter und den Mietern.
(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, der Vermieter hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen dem Vermieter und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Nastja Gromoglasova (nachfolgend „Vermieter) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(4) Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Nastja Gromoglasova, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(5) Der Vermieter vermietet ausschließlich auf Grundlage der AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Mieter die AGB akzeptiert.
§2 Mietgegenstand
(1) Nastja Gromoglasova vermietet einen Fotoautomaten für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.
(2) Der Mieter stellt den Fotoautomaten im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren.
§3 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Nastja Gromoglasova (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§4 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.
(1) Lieferung: Der Mieter gibt im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin an, der verbindlich ist. Die „Mietkaution“ ist im Voraus per Überweisung zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit der eventuellen Location zu klären, wann Aufbau und Abholung stattfinden kann.
(2) Lieferung mit Installation: Die Miete des Fotoautomaten ist nur im Zusammenhang mit Lieferung, Montage und Abholung möglich. Die Montage erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.
§5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.
(2) Die Fotobox darf nur in Innenräumen betrieben werden. Nach dem Aufbau darf die Position der Fotobox nicht mehr verändert werden. Das Stromkabel sollte vor Veranstaltungsende nicht herausgezogen werden. Die Fotobox ist sehr schwer; beim Transport und der Handhabung ist besondere Vorsicht geboten.
(3) Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Fotobox-Systems ein fester Standplatz zugeteilt. Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotobox-Aufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter, für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit Installation (II. 3. dieser AGB) vereinbart ist.
§6 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 15,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
§7 Kündigung / Rücktritt
Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Kündigt der Mieter den Vertrag, so fallen folgende Stornokosten an: bis zu 8 Wochen vor dem Datum 10 % der Gesamtsumme, bis zu 6 Wochen vorher 20 %, bis zu 4 Wochen vorher 30 %, bis zu 2 Wochen vorher 50 %, und innerhalb der letzten zwei Wochen vor Mietbeginn 100 % der Gesamtsumme. Zusätzlich wird eine pauschale Verwaltungsgebühr von 50 € erhoben.
Der Vermieter vermietet elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Der Vermieter behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, falls eine wichtige Hauptkomponente oder mehrere Teilkomponenten der Fotobox ausfallen. Der Vermieter wird versuchen, defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Vermieter aufgrund „Höherer Gewalt“ vom Mietvertrag zurücktreten. In einem solchen Fall haftet der Vermieter nicht für Folgekosten oder Schäden. Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Mieter Anspruch auf Schadensersatz hat. Bereits gezahlte Beträge werden dem Mieter erstattet.
Unter “Höherer Gewalt” werden Ereignisse verstanden, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen und die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Dazu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Streiks, pandemiebedingte Einschränkungen und behördliche Anordnungen.
Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden oder entgangene Gewinne des Mieters, die durch Ausfälle oder Fehlfunktionen des Fotobox-Systems entstehen, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen.
§8 Vertragsmäßiger Gebrauch
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.
§9 Verbotene Nutzungen
Dem Kunden ist untersagt:
(1) Die Fotobox oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
(2) Die Fotobox oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinander zu bauen.
(3) Die Fotobox aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.
(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf der Fotobox abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen.
(5) Die Fotobox und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben.
§10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Nastja Gromoglasova.
§11 Haftung und Schadensersatz
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand in sauberem und unbeschädigtem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Im Falle von schuldhaft verursachten Beschädigungen oder Verlust des Mietgegenstands während der Mietdauer haftet der Kunde.
(2) Der Vermieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Darüber hinaus haftet der Vermieter uneingeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
(3) Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die durch ihn oder Dritte während der Nutzung der Fotobox verursacht werden, einschließlich Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung der vertraglichen Sicherheitsvorkehrungen und Verstöße gegen die Vertragsbedingungen.
(4) Der Vermieter haftet nicht für technische Ausfälle, die durch unsachgemäße Bedienung oder äußere Einflüsse verursacht wurden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
§12 Zahlungsbedingungen
(1) Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei Buchungen innerhalb eines kürzeren Zeitraums oder in dringenden Fällen kann auch eine Barzahlung bei Lieferung erfolgen.
(2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Falls dem Vermieter ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.
(3) Zusätzlich zum Mietpreis ist eine Kaution in Höhe von 300 € zu hinterlegen. Die Kaution ist im Voraus per Überweisung zu entrichten und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache und Überprüfung auf Schäden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
§13 Datenschutz
(1) Der Vermieter erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachtet der Vermieter die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner gespeicherten Daten. Der Vermieter verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine Weitergabe ist zur Durchführung des Vertrages oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: Juni 2024